Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.1997

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   BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97   

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https://dejure.org/1997,2143
BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97 (https://dejure.org/1997,2143)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1997 - 1 StR 465/97 (https://dejure.org/1997,2143)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1997 - 1 StR 465/97 (https://dejure.org/1997,2143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs - Staatliche Beteiligung an einem Drogengeschäft zur weiteren Sachaufklärung - Freigabe von Kokain durch die Ermittlungsbehörden zur Ermittlung von Kaufinteressenten - Vollendetes ...

  • Judicialis

    StGB § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 767
  • StV 1999, 79
  • wistra 1998, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann grundsätzlich nicht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ein Verfahrenshindernis abgeleitet werden; dies gilt auch für Fälle der staatlichen Tatprovokation (BGHSt 32, 345, 350 ff.; 33, 283, 284; BGH NJW 1986, 75 ff.).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann grundsätzlich nicht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ein Verfahrenshindernis abgeleitet werden; dies gilt auch für Fälle der staatlichen Tatprovokation (BGHSt 32, 345, 350 ff.; 33, 283, 284; BGH NJW 1986, 75 ff.).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Als gewichtigen Strafmilderungsgrund (zur Lieferung von Stoffen zur Herstellung von Drogen BGH NStZ 1993, 584 = StV 1994, 15; s. a. Körner aaO § 31 Rdn. 209) hat das Landgericht berücksichtigt, "daß das Kokain schon vor der Tat des Angeklagten von der Polizei sichergestellt worden war".
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Allenfalls in extremen Ausnahmefällen soll nach einer Entscheidung einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs in Betracht zu ziehen sein (BVerfG NJW 1987, 1874 f.).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann grundsätzlich nicht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ein Verfahrenshindernis abgeleitet werden; dies gilt auch für Fälle der staatlichen Tatprovokation (BGHSt 32, 345, 350 ff.; 33, 283, 284; BGH NJW 1986, 75 ff.).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Zwar ist die staatliche Beteiligung an einem Drogengeschäft, die darauf zielt, Betäubungsmittel aus dem Verkehr zu ziehen, nicht mißbilligenswert (vgl. BGH StV 1981, 549; Podolsky, Wahrnehmung, Ermittlung und Verfolgung neuerer Kriminalitätsformen in Deutschland, 1995 S. 196 ff.; Roxin in LK 11. Aufl. § 26 Rdn. 72 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß vollendetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht deshalb ausscheidet, weil es sich auf eine sichergestellte Drogenmenge bezieht (BGH StV 1992, 516 m. Anm. Roxin; s. a. Körner aaO § 29 Rdn. 202).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1974 - Ws 341/74
    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Denn dadurch hat keine haftgleiche Freiheitsentziehung stattgefunden; vielmehr lag nur eine Freiheitsbeschränkung vor (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78 - S. 7 [Gewahrsam]; OLG Zweibrücken NJW 1975, 509 [Ausgehverbot]; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 2; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 4).
  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 108/78

    Vorliegen der deutschen Gerichtsbarkeit bei Rücknahme des allgemeinen Verzichts

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97
    Denn dadurch hat keine haftgleiche Freiheitsentziehung stattgefunden; vielmehr lag nur eine Freiheitsbeschränkung vor (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78 - S. 7 [Gewahrsam]; OLG Zweibrücken NJW 1975, 509 [Ausgehverbot]; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 2; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 4).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Kammer des Zweiten Senats) NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171 - zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Die Überwachung des Aufenthalts des Angeklagten mittels einer elektronischen Fußfessel stellt indes keine haftgleiche Freiheitsentziehung, sondern vielmehr nur eine Freiheitsbeschränkung dar (vgl. auch Senat NJW 1998, 767; Heghmanns ZRP 1999, 297, 302, siehe auch Fünfsinn in Festschrift für Eisenberg S. 691, 697 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 216/07

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Dies wäre im Übrigen durchaus zweifelhaft (vgl. BGH, Beschl. vom 25. November 1997 - 1 StR 465/97).
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen auf einen Beschuldigten bzw. Betroffenen in subjektiver Hinsicht faktisch ähnlich sind, führt dies nicht zu einer rechtlich zwingenden Gleichstellung zwischen Freiheitsentziehung und Gewahrsamsvollzug als Freiheitsbeschränkung (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 15.10.1974 - Ws 341/74, NJW 1975, S. 509, zitiert nach beck-online; BGH, Urteil vom 13.06.1978 - 1 StR 108/78, zitiert nach juris, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 25.11.1997 - 1 StR 465/97, zitiert nach juris, unter 3.).
  • BGH, 02.12.1998 - 1 StR 502/98

    Verwerfung der Revision; Aussagegenehmigung; Nichtzulassung von Fragen;

    Soweit die Revision unter Hinweis auf die Anmerkung von Endriß zum Senatsurteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, NStZ 1998, 463 - zur Hehlerei meint, es liege bei einem mit einer VP und einem VE getätigten Rauschgiftgeschäft nicht vollendetes, sondern nur versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor, verweist der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. zuletzt NJW 1998, 767 m. w. Nachw.).
  • OLG Braunschweig, 16.12.2019 - 1 Ws 299/19

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen rechtswidriger Anordnung; Verbot zum Verlassen

    Es handelt sich im konkreten Fall gerade nicht bloß um "Hausarrest" in seiner allgemeinen Form, der gegebenenfalls als mildere Maßnahme eingestuft werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1997, 1 StR 465/97 , juris), sondern um eine vor Rechtskraft (danach gilt § 64 StGB ) nur durch einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126 a StPO zu rechtfertigende Freiheitsentziehung (zur Annahme einer Freiheitsentziehung bei der Unterbringung gemäß § 64 StGB : Mehde in Maunz/Dürig, 86. Lieferung, GG, Art. 104, Rn. 69).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3772
BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97 (https://dejure.org/1997,3772)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1997 - 5 StR 500/97 (https://dejure.org/1997,3772)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 (https://dejure.org/1997,3772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Reduzierung von ausgesprochenen Einzelstrafen wegen einer Verfahrensverzögerung - Änderung des Strafausspruchs

  • rechtsportal.de

    StGB § 46; StPO § 354

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1998, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97
    Der aus der Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK herzuleitende eigenständige Strafmilderungsgrund (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -) kann und muß hier vom Senat selbst angewandt werden, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre; bei einer Zurückverweisung hätte der Tatrichter nicht andere Umstände heranzuziehen als die, die der Senat zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in einer gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in einer gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97
    Diese abschließende Sachentscheidung kann der Senat selbst treffen (BGH aaO; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH StV 94, 242).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Auszug aus BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97
    Diese abschließende Sachentscheidung kann der Senat selbst treffen (BGH aaO; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH StV 94, 242).
  • BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98

    BGH hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf

    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 22.04.1999 - 5 StR 737/98

    Gesamtfreiheitsstrafe; Beschleunigungsgebot

    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot verzögert worden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 29; wistra 1998, 101; BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98).
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 533/00

    Strafmilderung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung nach Erlaß des

    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in einer gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 - Strafausspruch 4 und 8; BGH wistra 1998, 101; BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 -5 StR 95/98 - und vom 14. Juni 2000 - 2 StR 39/00 -).
  • BGH, 23.11.1999 - 5 StR 536/99

    Versuch; Brandstiftung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 29; wistra 1998, 101; StV 1998, 377 m. w. N.).
  • BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98

    Verzögerung des Verfahrens nach Erlass des Urteils - Berücksichtigung der

    Der aus der Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK herzuleitende eigenständige Strafmilderungsgrund (vgl. Senat, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 - unter Hinweis auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -) kann und muß hier vom Senat selbst angewandt werden, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre; bei einer Zurückverweisung hätte der Tatrichter nicht andere Umstände heranzuziehen als die, die der Senat zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 26.05.1998 - 5 StR 42/98

    Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Sachrüge - Berücksichtigung

    Darin liegt hier zwar noch keine Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Artikel 6 Abs. 1 MRK, die zur Herabsetzung der ausgesprochenen Strafe führt (vgl. BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -).
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